In der Folge verfügte die Staatsanwaltschaft erneut die Einstellung des Verfahrens. Sie kam zusammengefasst zum Schluss, dass es keine Beweise dafür gebe, dass die Hunde des Beschuldigten für die am 19. März 2022 festgestellte Verunreinigung verantwortlich seien (betreffend alle früher erwähnten Vorfälle sei die Strafantragsfrist von drei Monaten verstrichen gewesen). Es handle sich um einen öffentlichen Fussweg und der Beschuldigte habe glaubhaft geltend gemacht, dass dort auch zahlreiche andere Hunde ausgeführt würden. Es sei daher durchaus möglich, dass der Kot von anderen Hunden hinterlassen worden sei.