Dieser Zeitraum wurde ursprünglich auch im Anzeigerapport vom 6. April 2022 erwähnt, in der Folge aber am 13. Mai handschriftlich auf zwei isolierte Zeitpunkte abgeändert (Montag, 27. Dezember 2021 und am Samstag, 19. März 2022). Die Staatsanwaltschaft erliess am 24. Mai 2022 einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen Übertretung des Kantonalen Strafrechts, begangen am 27. Dezember 2021 und [Hervorhebung durch die Kammer] 19. März 2022, indem er seine zwei Hunde auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin habe koten lassen und den Kot anschliessend nicht weggeräumt habe. Dagegen erhob der Beschuldigte am 25. Mai 2022 Einsprache.