4. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, fremdes Eigentum verunreinigt zu haben, indem er seine beiden Hunde auf dem benachbarten Grundstück der Beschwerdeführerin habe koten lassen. Die Beschwerdeführerin stellte am 30. März 2022 Strafantrag für den Zeitraum vom 27. Dezember 2021 bis 19. März 2022. Dieser Zeitraum wurde ursprünglich auch im Anzeigerapport vom 6. April 2022 erwähnt, in der Folge aber am 13. Mai handschriftlich auf zwei isolierte Zeitpunkte abgeändert (Montag, 27. Dezember 2021 und am Samstag, 19. März 2022).