Sie beantragte, die Verfügung sei hinsichtlich Ziffer 1 aufzuheben, die Vorinstanz sei anzuweisen, das Strafverfahren wieder aufzunehmen, und von der Auferlegung von Kosten (inkl. Kostenvorschuss) sei abzusehen. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eröffnete am 29. Dezember 2022 ein Beschwerdeverfahren und forderte die Beschwerdeführerin auf, eine Sicherheit von CHF 2'000.00 zu leisten. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin nach. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 13. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde.