Nach Vorliegen der vollständigen Ermittlungsergebnisse dürfte das Verfahren unter Umständen zum Entscheid an das Gericht zu überweisen sein. Dieses dürfte dannzumal namentlich zu beurteilen haben, inwieweit die festgestellten Sorgfaltspflichtverletzungen den Beschuldigten zugerechnet werden können und ob die Opfermitverantwortung der Beschwerdeführerin den hypothetischen Kausalzusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und eingetretenem Erfolg zu unterbrechen vermag.