Alsdann gilt es zu berücksichtigen, dass die Auskunft der Suva unter der Prämisse erfolgt ist, dass die Monteure betreffend Arbeitssicherheit genau gleich ausgebildet sind. Wie eingangs ausgeführt (E. 6.2), darf davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeführerin als gelernte Dachdeckerin die Gefahren der Arbeit in der Höhe gekannt und vor nicht allzu langer Zeit einen Kurs zum Thema Höhensicherung absolviert hat.