12 6.3.4 Der Vorinstanz kann denn auch nicht gefolgt werden, wenn sie zum Schluss kommt, dass die Sicherheitsvorschrift von Art. 4 Abs. 1 aBauAV auf der Baustelle in F.________(Ort) eingehalten worden sei. Wie gezeigt (E. 5.2.4), sieht diese vor, dass der Arbeitgeber auf jeder Baustelle eine Person bezeichnen muss, die für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zuständig ist und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diesbezügliche Weisungen erteilen kann.