Den Akten ist alsdann zu entnehmen, dass die Mitarbeitenden der H.________ AG punkto Arbeitssicherheit aus- und weitergebildet werden (vgl. dazu den Berichtsrapport vom 12. Oktober 2022, welcher seinerseits auf den Berichtsrapport vom 20. November 2020, S. 2, verweist; vgl. auch die Schulungsunterlagen «Arbeitssicherheit» [Beilage 3 zum vorgenannten Berichtsrapport]). Welche Kurse besucht werden, bestimmen die beiden Sicherheitsbeauftragten und der Beschuldigte 1 (vgl. EV Beschuldigter 1, S. 3 Z. 59-60). Im Bereich Höhensicherungen werden durch den Verein J.________ externe Kurse durchgeführt (a.a.O., S. 2 Z. 46-49;