Zum Rechtlichen führt sie alsdann aus, dass es nach der allgemeinen Lebenserfahrung vorhersehbar sei, dass ein Monteur, der nicht ausreichend durch ein Gerüst oder einen Seitenschutz gesichert sei, herunterfallen und sich dabei schwere Verletzungen zuziehen könne. Damit die Sorgfaltspflichtverletzung einem Täter vorgeworfen werden könne, müsse für diesen jedoch die Möglichkeit bestanden haben, den Erfolg zu vermeiden. Dabei komme es auf die individuellen Fähigkeiten des Täters an.