Schliesslich gehe es nicht an, dass die Beschuldigten sich sämtlicher gesetzlich oder vertraglich statuierten Fürsorgepflichten des Arbeitsgebers entledigen wollten, indem sie diese an die Arbeitnehmenden (durch die Möglichkeit, bei gefährlichen Arbeiten «Stopp» sagen zu dürfen) oder an den Bauherrn (Erstellen des Gerüsts) weiterdelegierten. Am 11. November 2022 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie beabsichtigte, das Verfahren gegen die Beschuldigten einzustellen, worauf Rechtsanwalt D.________ am 30. November 2022 erneut eine Stellungnahme einreichte. Kurz danach wurde das Verfahren am 6. Dezember 2022 eingestellt.