3 c. Schaltafeln als Gerüstbelag sind verboten Die Arbeitgeberin hat die Arbeitnehmer ungenügend ausgerüstet. Die verwendeten Schaltafeln sind gemäss der Suva als Gerüstbelag explizit verboten (Gerüstbeläge von Fassadengerüsten). […]. Auch daraus leitet sich eine mangelhafte Ausrüstung der Mitarbeiter und damit eine Sorgfaltspflichtverletzung der Vorgesetzten ab.