18 BauAV [recte: aBauAV] von Gesetzes wegen die Verwendung eines Gerüsts vorgesehen. Ein solches wurde ebenfalls nicht aufgebaut. Die Gründe hierfür müssten noch abgeklärt werden. Die Offerte für das betreffende Objekt müsste vom Vorgesetzten noch offengelegt werden – vermutlich wurde kein Gerüst offeriert. Frau Vetter, die Personalverantwortliche der Firma H.___