unangemessen und stossend sei. 3.3 Am 10. Mai 2022 reichte Rechtsanwalt D.________ namens der Beschwerdeführerin Strafanzeige wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gegen den Vorgesetzten der Beschwerdeführerin bei der H.________ AG, den Beschuldigten 1, sowie gegen den Sicherheitsbeauftragten der H.________ AG, den Beschuldigten 2, ein. Darin wird den Beschuldigten vorgeworfen, ihre Fürsorgepflichten als Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht verletzt zu haben (siehe Strafanzeige vom 10. Mai 2022, S. 3 und 4): a. Fehlender Seitenschutz Aufgrund der Höhe der auszuführenden Arbeiten hätte nach Art. 15 Abs. 1 BauAV [recte: