2 G.________ mit Strafbefehl EO 20 10902 vom 29. Januar 2021 wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20), vorsätzlich begangen durch Missachten der Unfallverhütungsvorschriften als Arbeitnehmer, schuldig erklärt wurde, erliess die Staatsanwaltschaft im gegen die Beschwerdeführerin geführten Verfahren EO 20 173778 am 28. Januar 2021 eine Nichtanhandnahmeverfügung.