3. 3.1 Zum Sachverhalt geht aus der angefochtenen Verfügung hervor, dass die Beschwerdeführerin seit dem 21. September 2020 bei der E.________ AG als B-Monteurin im Bereich Neumontage angestellt war. Am 9. Oktober 2020 war sie auf einer Baustelle in F.________ (Ort) tätig. Beim Montieren von Lamellenstoren fiel sie von ihrer Arbeitsoberfläche aus ca. 3.1 m Höhe auf den Boden. Dabei zog sie sich lebensbedrohliche Verletzungen zu. Gemäss Austrittsbericht der Universitätsklinik für Neurologie des Inselspitals vom 4. Dezember 2020 erlitt die Beschwerdeführerin ein Polytrauma mit führend schwerem Schädelhirntrauma.