Mit Verfügung vom 30. Dezember 2022 eröffnete die Verfahrensleitung i.V. der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Während sich die beiden Beschuldigten innert Frist nicht vernehmen liessen, gab die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe vom 17. Januar 2023 bekannt, dass auf eine Stellungnahme zur Beschwerde verzichtet werde.