Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 22. Dezember 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 6. Dezember 2022 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, das Verfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung fortzuführen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -