7.3 Es mag sein, dass bei «Online-Betrügen» – wie von der Generalstaatsanwaltschaft ausgeführt – regelmässig Transaktionen über fremde Konten abgewickelt werden und die Täterschaft beim Abheben des Geldes am Bankomat durch Überwachungskameras gefilmt wird, wobei erkennungsdienstliche Fotos der Identifikation dienen können. Soweit bekannt, liess sich die Beschwerdeführerin das Geld von den Geschädigten aber jeweils online auf ihr eigenes Konto überweisen. Es bestehen somit keine Anzeichen für ein abweichendes Tatvorgehen in der Vergangenheit oder in Zukunft.