Waren nicht geliefert haben soll. Mit Strafbefehl vom 24. Juni 2020 wurde sie von der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 64 Tagessätzen und einer Busse von CHF 480.00 verurteilt. Bereits im November 2020 delinquierte die Beschwerdeführerin weiter. Zudem erhielt die Staatsanwaltschaft von weiteren Taten Kenntnis, die sich noch vor dem Verurteilungszeitpunkt ereignet hatten.