Die erkennungsdienstliche Erfassung wird mit keinem Wort erwähnt. Dadurch war es für die Beschwerdeführerin nicht ersichtlich, aus welchen Gründen die erkennungsdienstliche Erfassung verfügt worden war. Das rechtliche Gehör wurde mithin verletzt (vgl. auch Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 210 vom 4. Mai 2022 E. 5.1; BK 21 531 vom 29. März 2022 E. 3.1-3.3 und BK 21 583 vom 4. März 2022 E. 4.1-4.3). 4.4 Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist formeller Natur. Dessen Verletzung hat grundsätzlich die Aufhebung des Entscheids zur Folge. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu Art.