3). Gegen vorgenannte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 27. Januar 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). In der Beschwerde beantragt sie (1.) die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und den Verzicht auf eine erkennungsdienstliche Erfassung, (2.) eventualiter eine Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz – alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 7.7% MWST) zu Lasten der Staatskasse.