1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein Strafverfahren wegen mehrfachen Betrugs. Mit Verfügung vom 7. Januar 2022 ordnete die Staatsanwaltschaft an, die Beschwerdeführerin sei durch die Kantonspolizei Bern erkennungsdienstlich inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs (nachfolgend: WSA) zu erfassen (Ziff. 1). Weiter wurde das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern mit der Erstellung eines DNA-Profils beauftragt (Ziff. 3).