1B_672/2021 vom 30. Dezember 2021 E. 3.2 je mit Hinweisen). 6.5 Soweit der Beschwerdeführer die Frage der Überhaft aufwirft, ist festzuhalten, dass auch wenn die Sicherheitshaft bis zum 9. März 2023 verlängert wird unter Berücksichtigung der vom Beschwerdeführer in den Verfahren PEN 21 202 und PEN 22 569