Nach der vorzitierten Rechtsprechung ist eine derart lange Zeitdauer bei einem nicht komplexen Straffall mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht vereinbar. Unabhängig davon, ob das Beschleunigungsgebot verletzt wird, wird aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falles erwartet, dass das Gericht und die Parteien bei der Terminsuche zusammenarbeiten und einen Termin finden, der jedenfalls vor Ende April 2023 stattfinden kann. Ob das Beschleunigungsgebot in Haftsachen dereinst verletzt sein wird, hängt davon ab, wann der Hauptverhandlungstermin stattfinden kann.