Die Komplexität des Verfahrens hätte es mithin ohne Weiteres zugelassen, die Hauptverhandlung innert vier Monaten seit der zweiten Anklageerhebung durchzuführen. Weiter ist zu beachten, dass der Vorbereitungsaufwand für die neu anzusetzende Verhandlung verhältnismässig gering ausfallen wird, zumal davon auszugehen ist, dass der Hauptaufwand bereits im Hinblick auf die