Auch wenn das Regionalgericht heute nicht mehr nur eine, sondern zwei Anklageschriften zu beurteilen hat, ist nicht von einer erheblich höheren Komplexität des Strafverfahrens auszugehen. So wäre es dem Regionalgericht bekanntermassen durchaus möglich gewesen, den erst am 5. August 2022 angeklagten Vergewaltigungsvorwurf im Rahmen der Hauptverhandlung vom 5.-9. Dezember 2022 gemeinsam mit den übrigen, schon länger beim Gericht hängigen Vorwürfen zu beurteilen. Die Komplexität des Verfahrens hätte es mithin ohne Weiteres zugelassen, die Hauptverhandlung innert vier Monaten seit der zweiten Anklageerhebung durchzuführen.