Nach dem Gesagten stellt sich die Frage, ob der Fall des Beschwerdeführers besonders schwierig oder derart komplex ist, dass sich eine Sicherheitshaft von mehr als sechs Monaten zwischen der zweiten Anklageerhebung und der Hauptverhandlung mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen vereinbaren lässt. Was das Verfahren PEN 21 202 für sich allein betrachtet anbelangte, ging die Beschwerdekammer im Beschluss BK 22 214 vom 31. Mai 2022 E. 6.3 von keinem besonders schwierigen oder komplexen Straffall aus. Auch wenn das Regionalgericht heute nicht mehr nur eine, sondern zwei Anklageschriften zu beurteilen hat, ist nicht von einer erheblich höheren Komplexität des Strafverfahrens auszugehen.