Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen sei somit nicht zu erkennen. Im Übrigen sei auch der Umstand, dass eine Verlängerung um drei Monate beantragt worden sei, als verhältnismässig einzustufen; das Festlegen eines Verhandlungstermins eines Kollegialgerichts in Dreierbesetzung für eine Dauer von fünf Tagen mit mehreren Parteien sei regelmässig nicht kurzfristig möglich. 6.4 Mit dem Zwangsmassnahmengericht ist zunächst festzuhalten, dass im vorliegenden Verfahren lediglich die Verhältnismässigkeit der Verlängerung der Sicherheitshaft bis zum 9. März 2022 zu überprüfen ist.