Mit einer Befristung bis zum 9. März 2023 würde sie folglich rund acht Monate dauern. Bei komplexen Straffällen sei es in der Regel mit der Rechtsprechung vereinbar, wenn zwischen Anklageerhebung und der Hauptverhandlung ca. sechs bis acht Monate vergingen. Ähnliches habe auch die Beschwerdekammer im Beschluss BK 22 214 vom 31. Mai 2022 E. 6.3 erwogen. Im vorliegenden Fall hätte die Sicherheitshaft seit der zweiten Anklageerhebung rund vier Monate dauern sollen, womit sie sich innerhalb der vom Bundesgericht aufgestellten zeitlichen Grenzen befunden hätte.