133 I 168 E. 4.1 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 1B_120/2022 vom 24. März 2022 E. 4.1 mit Hinweisen). 6.2 Der Beschwerdeführer bestreitet die Verhältnismässigkeit der Sicherheitshaft mit Verweis auf die Stellungnahme seines amtlichen Verteidigers im vorinstanzlichen Verfahren sowie die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Die Verteidigung brachte vor der Vorinstanz im Wesentlichen vor, dass das Regionalgericht nach krankheitsbedingter Absage der geplanten Hauptverhandlung eine Terminumfrage versandt habe, deren frühester Termin der 30. Mai 2023 sei.