entweder sei dieser gelöscht oder durch die Whatsapp-Aktualisierungen nicht beibehalten worden sei (Berichtsrapport, S. 3). Ferner sind gemäss Berichtsrapport auf der Zeitachse am 12. und 13. Oktober 2020 je nur fünf Einträge sichtbar. An anderen Daten im Oktober 2020 ist die Datenmenge gemäss Berichtsrapport deutlich grösser. Dies lege den Verdacht nahe, dass es zu einer Datenlöschung gekommen sei (Berichtsrapport, S. 3), was den Verdacht auf eine Kollusionsneigung des Beschwerdeführers weiter bestärkt.