Anschliessend soll er sich selber die Hose auszogen und selbst dann nicht von J.________ abgelassen haben, als sie ihm in dieser Zwangssituation mehrmals mitgeteilt habe, er «solle ihn nicht hineinstecken, sie wolle nicht schwanger werden». Vielmehr soll er seinen Penis trotzdem in ihre Scheide eingeführt und den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss an ihr vollzogen haben.