4 haben sich zwischenzeitlich als Straf- und Zivilklägerinnen aus dem Verfahren zurückgezogen (Stellungnahme des Regionalgerichts vom 20. Mai 2022; vgl. auch Protokoll der Hafteröffnung vom 19. April 2022 S. 5 Z. 6 ff.). Soweit es sich bei den Vorwürfen um Offizialdelikte handelt, werden diese dennoch von Amtes wegen zu beurteilen sein.