Was die Vorwürfe der Exfrau und der Tochter anbelangt, wird dem Beschwerdeführer gemäss Anklageschrift vorgeworfen, während der Trennungsstreitigkeiten mit seiner Exfrau handgreiflich geworden zu sein (vgl. Ziff. 1 Anklageschrift), sie bedroht (vgl. Anklageschrift, Ziff. 9.1, 9.2, 9.3, 9.5 und 9.7) und verleumdet (vgl. Anklageschrift, Ziff. 13.1.1) zu haben. Gegenüber seiner Tochter F.________ soll er ebenfalls handgreiflich (vgl. Anklageschrift, Ziff. 2.1 und 2.2) geworden sein. Die Exfrau und die Tochter