Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer amtlich verteidigt ist und es der amtlichen Verteidigung freisteht, im Beschwerdeverfahren unaufgefordert Stellung zu nehmen. Auf eine Zurückweisung zur Verbesserung ist daher zu verzichten. 2.3 Nach dem Gesagten ist auf die form- und fristgerechte Beschwerde einzutreten.