Mit Verfügung vom 3. Januar 2023 verzichtete die Verfahrensleitung auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels. 1.7 Mit Verfügung vom 4. Januar 2023 nahm und gab die Verfahrensleitung von der vom Regionalgericht am 3. Januar 2023 weitergeleiteten persönlichen Eingabe samt Beilagen des Beschwerdeführers vom 28. Dezember 2022 Kenntnis. 1.8 Mit Verfügung vom 9. Januar 2023 nahm und gab die Verfahrensleitung von der persönlichen Eingabe samt Beilagen des Beschwerdeführers vom 3. Januar 2023 Kenntnis. 1.9 In der Folge gingen keine weiteren Eingaben mehr ein.