Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 22 214 vom 31. Mai 2022 ab. Mit Verfügung vom 9. Juni 2022 entliess die Verfahrensleitung des Regionalgerichts den Beschwerdeführer aus der Sicherheitshaft; die im Verfahren BJS 20 22363 angeordnete Untersuchungshaft wurde aufrechterhalten. Am 9. August 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) im Verfahren BJS 20 22363 Anklage wegen Vergewaltigung (PEN 22 569) und beantragte gleichzeitig Sicherheitshaft.