Während noch laufender Untersuchungshaft im Verfahren BJS 20 22363 beantragte die Verfahrensleitung des Regionalgerichts im bereits hängigen Verfahren PEN 21 202 Sicherheitshaft bis zum 9. Dezember 2022 (geplanter Abschluss der auf den 5.-9. Dezember 2022 angesetzten Hauptverhandlung). Dem Antrag des Regionalgerichts teilweise entsprechend, ordnete das Zwangsmassnahmengericht daraufhin Sicherheitshaft bis zum 18. Oktober 2022 an (ARR 22 169). Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer mit Beschluss BK 22 214 vom 31. Mai 2022 ab.