Die gegen die Anordnung sowie die erstmalige Verlängerung der Untersuchungshaft erhobenen Beschwerden wurden von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den Beschlüssen BK 22 37 vom 4. Februar 2022 bzw. BK 22 203 vom 18. Mai 2022 abgewiesen. Während noch laufender Untersuchungshaft im Verfahren BJS 20 22363 beantragte die Verfahrensleitung des Regionalgerichts im bereits hängigen Verfahren PEN 21 202 Sicherheitshaft bis zum 9. Dezember 2022 (geplanter Abschluss der auf den 5.-9. Dezember 2022 angesetzten Hauptverhandlung).