Danach wurde die Untersuchungshaft mehrmals, zuletzt bis am 9. August 2022 (ARR 22 259), verlängert. Die gegen die Anordnung sowie die erstmalige Verlängerung der Untersuchungshaft erhobenen Beschwerden wurden von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den Beschlüssen BK 22 37 vom 4. Februar 2022 bzw. BK 22 203 vom 18. Mai 2022 abgewiesen.