Gennannte Verfahren wurden mit Verfügung der Verfahrensleitung des Regionalgerichts vom 12. September 2022 vereinigt. 1.2 Der Beschwerdeführer wurde letztmals am 5. Januar 2022 vorläufig festgenommen und am 8. Januar 2022 in Zusammenhang mit der Strafuntersuchung wegen Vergewaltigung (BJS 20 22363) durch das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) bis am 4. April 2022 in Untersuchungshaft versetzt (ARR 22 10). Danach wurde die Untersuchungshaft mehrmals, zuletzt bis am 9. August 2022 (ARR 22 259), verlängert.