Da er sich aber habe beschäftigen müssen, habe er die Arbeitsvermittlungsagentur G.________ kontaktiert, die ihm die Arbeitsstelle bei F.________ vermittelt habe (Frage 7). Er habe den Entscheid, wieder zu arbeiten, getroffen, um sein Selbstbewusstsein zu stärken und aus den dunklen Gedanken herausfinden (Frage 10). Sodann erklärte der Beschuldigte, dass er bereits vor seiner Anstellung bei der Beschwerdeführerin bei der Arbeitsvermittlungsagentur G.________ regis-