a StPO nicht erfüllt. Weder liegt eine klare Straflosigkeit vor noch handelt es sich um eine klar rein zivilrechtliche Streitigkeit. Es kann zunächst auf die Ausführungen der Beschwerdeführerin verwiesen werden. Es gilt Folgendes zu ergänzen bzw. hervorzuheben: Aktenkundig hatte der Beschuldigte der Beschwerdeführerin Arztzeugnisse übergeben, die seine vollständige Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum vom 10. Mai 2021 bis 9. Juli 2021 und vom 27. Januar 2022 bis Mai 2022 attestierten. Trotz ärztlich attestierter vollständiger Arbeitsunfähigkeit soll der Beschuldigte zwischen März und Mai 2022 bei F._____