würde dies im Ergebnis doch dazu führen, dass bei Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses nie auf einen Betrug erkannt werden könnte. In Bezug auf das gefälschte Dokument müsse der Vorwurf der Urkundenfälschung im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens untersucht werden, da diese ein Teil des Lügengebäudes sei, das der Beschuldigte errichtet habe, um zwei Gehälter gleichzeitig zu erhalten. Sollte sich herausstellen, dass die Straftat auf französischem Boden begangen worden sei, werde die Staatsanwaltschaft zu prüfen haben, ob der Fall den zuständigen französischen Behörden anzuzeigen bzw. auf der Grundlage von Art.