2 bei welcher er registriert gewesen sei. Während dieser Einsätze sei der Beschuldigte vertraglich an die Beschwerdeführerin gebunden gewesen und habe von dieser ebenfalls Lohn bezogen. Die Beschwerdeführerin habe eher zufällig von dieser Doppelbeschäftigung erfahren und habe den Beschuldigten umgehend befragt. Dieser habe das beschriebene Verhalten zugegeben und sei daraufhin fristlos entlassen worden. Zudem habe der Beschuldigte bei der Arbeitsvermittlungsagentur G.___