3. 3.1 Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschuldigten Betrug und Urkundenfälschung vor. Hinsichtlich des massgeblichen Sachverhalts führte die Beschwerdeführerin in ihrer Anzeige vom 16. August 2022 aus, dass der Beschuldigte am 1. April 2018 als Produktionsmitarbeiter angestellt gewesen sei und in den Industriewerken in I.________ gearbeitet habe. Für den Zeitraum vom 10. Mai 2021 bis 9. Juli 2021 habe er ein ärztliches Zeugnis vorgelegt, welches ihn aufgrund eines nicht berufsbedingten Unfalls für arbeitsunfähig erklärt habe. Im Juni 2021 habe er bei der Firma D.________ in J.________ (Ort) (Frankreich) gearbeitet.