5. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin, gesetzlich v.d. ihre Eltern (per Einschreiben) - der Leitung Jugendanwaltschaft (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Jugendanwältin E.________ (per Einschreiben) Bern, 4. Mai 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: