Unter dem Titel «motifs/soupçons (infractions commises)» werden die folgenden Delikte aufgeführt: «contrainte, entrave à la circulation publique, désobéissance de la police». Diese Ausführungen vermögen den (geringen) Anforderungen an eine hinreichende Begründung nicht zu genügen. Es handelt sich dabei um ganz allgemeine Ausführungen. Der Verfügung lässt sich nicht entnehmen, was der Beschwerdeführerin konkret vorgeworfen wird.