Die Beschwerdeführerin konnte vor Ort angehalten werden und wird verdächtigt, sich im Rahmen dieser Demonstration u.a. der Nötigung und der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht zu haben. Da sich die Beschwerdeführerin der von der Polizei angeordneten ED-Erfassung verweigerte, verfügte die Jugendanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) am 10. Oktober 2022 zunächst mündlich und alsdann schriftlich die hier angefochtene erkennungsdienstliche Erfassung. 2.2 Der angefochtenen Verfügung lässt sich zur Begründung der erkennungsdienstlichen Erfassung Folgendes entnehmen: