1. Anlässlich einer Demonstration bei der C.________ kam es am 10. Oktober 2022 zu einem Polizeieinsatz der Kantonspolizei Neuenburg. Im Rahmen dieses Polizeieinsatzes wurde die bernische piketthabende Jugendanwältin telefonisch darüber informiert, dass die minderjährige A.________ der Nötigung und der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz verdächtigt werde und deshalb erkennungsdienstlich erfasst werden solle. Am 10. Oktober 2022 verfügte sie zunächst mündlich die erkennungsdienstliche Erfassung von A.________, welche sie alsdann schriftlich auf der angefochtenen Verfügung bestätigte. Hiergegen erhob A.__